Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hermes Germany GmbH
Essener Straße 89, 22419 Hamburg

für den Versand von Paketen und paketähnlicher Sendungen im Rahmen des Hermes ProfiPaketService


1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen der Hermes Germany GmbH (im Folgenden „Hermes“) und ihren Auftraggebern im Rahmen des Hermes ProfiPaketService. Der Hermes ProfiPaketService steht dabei Unternehmern i.S. des § 3a Abs. 2 UStG zur Verfügung, die ihre Geschäftstätigkeit aus der Bundesrepublik Deutschland heraus ausüben. Die AGB gelten für die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Paketen und paketähnlicher Sendungen (im Folgenden „Sendung(en)“ genannt).

1.2

Ergänzend gelten die jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen.

1.3

Soweit durch zwingende gesetzliche Regelungen, schriftliche Einzelvereinbarungen und diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB (Frachtgeschäft) sowie bei grenzüberschreitenden Transporten der CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) Anwendung. Ergänzend gelten die jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen.

1.4

Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers entfalten auch dann keine Gültigkeit, wenn Hermes im Einzelfall nicht widerspricht.

2. Leistungsbeschreibung

2.1

In Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Systempartnern übernimmt Hermes die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Paketen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. aus der Bundesrepublik Deutschland in die europäischen Länder gemäß jeweils gültiger Preisvereinbarung und Serviceübersicht.

2.2

Die Abholung der Sendung(en) erfolgt ca. am nächsten oder übernächsten Werktag bzw. an einem ausdrücklich vereinbarten Abholtag an der vom Auftraggeber benannten Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch persönliche Übergabe. Die zulässigen Maße und Gewichte ergeben sich im Einzelnen aus der Serviceübersicht. Dabei gilt insbesondere, dass jede Sendung durch eine Person transportierbar sein muss und die folgenden Maximalmaße- und gewichte für die genannten Zielländer nicht überschreiten darf:

  • Maximalgewicht: Deutschland 31,5 kg; EU 25,0 kg; Schweiz/Lichtenstein 20,0 kg.
  • Maximalmaße: Deutschland 2,00 m Länge, 450 l Volumen, ferner gilt wenn > 27 kg, dann nicht > 200 l; EU/Schweiz/Lichtenstein Summe aus längster und kürzester Seite maximal 1,20 m.

2.3

Für Sperrgut wird grundsätzlich ein Aufpreis gemäß der gültigen Preis- und Serviceübersicht erhoben. Zum kostenpflichtigen Sperrgut gehören alle Sendungen, die

  • nicht quaderförmig sind und/oder
  • herausragende Teile aufweisen und/oder
  • die Abmessungen 120x60x60 cm (L/B/H) überschreiten und
  • kein Fahrrad sind.

Der Anteil von Sendungen, für die Hermes aufgrund ihrer Beschaffenheit und/oder Größe eine zusätzliche Gebühr erhebt (Sperrgut), darf maximal 50% der kalenderjährlichen Gesamtausgangssendungsmenge betragen. Ist diese Grenze bereits erreicht oder wird sie anhand objektiver Kriterien voraussichtlich erreicht werden, kann Hermes die Beförderung ablehnen.

2.4

Hermes führt keinen Terminverkehr durch. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet.

2.5

Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Der Absender ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an in den Räumen des Empfängers anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushalts des Empfängers sowie an unmittelbare Nachbarn des Empfängers erfolgen darf, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass diese zur Annahme der Sendung berechtigt sind („Nachbarschaftsabgabe“). Unmittelbare Nachbarn im vorgenannten Sinne sind alle Personen, die in demselben Gebäude wie der Empfänger oder einem nächstgelegenen Gebäude wohnhaft sind. Ferner ist Hermes berechtigt, die Sendung an einem vom Empfänger bezeichneten Ort abzulegen, sofern der Empfänger dies gegenüber Hermes vorab einmalig oder dauerhaft gestattet hat („WunschAblageort“). Wird eine Nachbarschaftsabgabe oder die Ablage am WunschAblageort durchgeführt, erhält der Empfänger (= Adressat) eine Benachrichtigung in Textform oder in Form einer Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zum Zeitpunkt und Ort der Übergabe.

2.6

Soweit der Sendungsadressat nach Übergabe einer Sendung die seitens Hermes eingeräumte Möglichkeit nutzt, über Ort und Zeit der Ablieferung zu bestimmen (z.B. Umleitung an WunschPaketShop), geht das diesbezügliche Weisungs- und Verfügungsrecht über die Sendung bereits vor dem ersten Zustellversuch auf den Sendungsadressaten über.

2.7

Kann die Sendung nicht in der beschriebenen Art und Weise zugestellt werden, werden bei nationaler Zustellung maximal drei, international zwischen einem und zwei weiteren Zustellversuchen durchgeführt. Abweichungen gegebenenfalls laut jeweils gültiger Vereinbarung. Bei direkter Zustellung an einen nationalen Hermes PaketShop wird die Sendung dort 10 Tage zur Abholung bereitgelegt. Danach gilt die Sendung als unzustellbar.

2.8

Ebenfalls als unzustellbar gelten Sendungen mit falscher Adresse, soweit sich die richtige Adresse nicht mit zumutbarem Aufwand feststellen lässt und Sendungen, deren Annahme verweigert wird sowie Sendungen, die nach Aufforderung oder Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungszeit nicht an einer alternativen Zustelladresse (Hermes PaketShop o.ä.) durch den Empfänger abgeholt werden.

2.9

Unzustellbare Sendungen werden von Hermes an den Auftraggeber zurückbefördert. Verweigert der Auftraggeber die Rücknahme, ist Hermes berechtigt, über die Sendung auf dessen Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen, u.a. auch zu veräußern oder zu vernichten. Kann der Auftraggeber nicht festgestellt werden, ist Hermes zur Ermittlung eines Absenders berechtigt, die Sendung zu öffnen. Wird durch die Öffnung ein Absender festgestellt, holt Hermes entweder die Weisung des Absenders ein oder befördert die Sendung, soweit es sich nicht um eine gefährliche Sendung handelt, auf Kosten des Absenders zurück. Bei Sendungen mit gefährlichem Inhalt ist Hermes berechtigt, auf Kosten des Absenders die Sendung zu vernichten oder zu veräußern. Kann kein Absender festgestellt werden, darf Hermes die Inhalte nach Maßgabe von § 419 Abs. 3 HGB auch vernichten oder veräußern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

3. Vertragsverhältnis

3.1

Das Vertragsverhältnis zwischen Hermes und dem Auftraggeber kommt mit abgeschlossener Integration des Auftraggebers im Internetportal „Hermes ProfiPaketService“ zustande. Die nachfolgend gegenüber Hermes erteilten Frachtaufträge werden nach Maßgabe der vorliegenden AGB abgewickelt.

3.2

Hermes verpflichtet sich zu den Bedingungen dieser AGB zur Beförderung von systemkonform adressierten Sendungen in einer pro Auftraggeber und Auftrag bestimmten Mindestmenge. Es steht Hermes frei, einen Auftrag zur Beförderung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.3

Entsprechen Sendungen nicht den Bedingungen der Ziff. 4. dieser AGB oder den in Ziff. 2.2 dieser AGB sowie der Serviceübersicht genannten zulässigen Maßen und Gewichten oder den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung, lehnt Hermes die Beförderung und den darauf gerichteten Antrag auf Abschluss eines Beförderungsvertrages ab. Sofern eine solche Sendung trotzdem ins System der Hermes gelangt, ist Hermes berechtigt, die weitere Beförderung jederzeit einzustellen oder ein nachträgliches angemessenes Zusatzentgelt vom Adressaten zu erheben. Lehnt der Adressat die Entrichtung eines solchen Zusatzentgeltes ab, oder besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass es sich bei der übernommenen Sendung um eine nicht bedingungsgerechte Sendung entsprechend Ziff. 4. dieser AGB handelt, so ist Hermes berechtigt, die Sendung zurückzugeben oder zur Abholung durch den Auftraggeber bereitzuhalten. Im Falle einer solchen Rückgabe ist Hermes berechtigt, eine angemessene Vergütung zusätzlich als Aufwandsentschädigung zu berechnen. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen wesentlich geringeren Aufwand von Hermes nachzuweisen.

3.4

Hermes ist berechtigt, auch nach Übernahme der Sendung(en) vom Auftraggeber zur Feststellung, ob es sich um bedingungsgerechte Sendungen handelt, Auskunft über den Inhalt der Sendung(en) zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber die Auskunft, oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, so ist Hermes, sofern berechtigter Anlass zu der Vermutung besteht, dass es sich um eine nicht bedingungsgerechte Sendung handelt, insbesondere um Sendungen, die gegen die Ziff. 4.2.1 bis 4.2.13 dieser AGB verstoßen, berechtigt, diese Sendung auf ihren Inhalt zu untersuchen.

4. Bedingungsgerechte Sendungen

4.1

Hermes befördert Sendungen, die der jeweiligen Vereinbarung zwischen Hermes und dem Auftraggeber im Hermes ProfiPaketService sowie den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen und deren Wert 500,00 EUR pro Paket nicht übersteigt.

4.2

Nicht zur Zustellung angenommen werden:

4.2.1

Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, deren Beförderung oder Lagerung nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen.

4.2.2

Sendungen, deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden ist, insbesondere speziellen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtlichen Bestimmungen eines Durchgangs- oder Bestimmungslandes unterliegen; davon ausgenommen sind Pakete in die Bestimmungsländer Schweiz und Liechtenstein, soweit der Auftraggeber das seitens Hermes angebotene Verfahren der Standardverzollung in zulässigem Rahmen nutzt;

4.2.3

Sendungen mit unzureichender Verpackung, die insbesondere nicht den Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen sowie Sendungen mit flüssigem Inhalt, soweit diese nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt sind;

4.2.4

Kunstwerke, Antiquitäten, Briefmarken als Sammlerobjekte, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten;

4.2.5

Geld und andere gültige Zahlungsmittel;

4.2.6

Sendungen, die einer Sonderbehandlung bedürfen und daher besondere Vorkehrungen durch Hermes für den Transport erfordern würden; dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für verderbliche oder anderweitig temperaturempfindliche Güter, deren Transport einen besonderen Schutz vor Wärme- oder Kälteeinwirkung erfordert, sowie für Hängekonfektionen;

4.2.7

Sendungen, die sterbliche Überreste von Menschen enthalten;

4.2.8

Sendungen, die lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren enthalten; von diesem Ausnahmetatbestand nicht umfasst sind verarbeitete Felle oder Leder sowie aus tierischen Produkten hergestellte Futtermittel, soweit diese keine lebenden Tiere enthalten;

4.2.9

Sendungen, die Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände im Sinne des § 1 WaffG enthalten;

4.2.10

Sendungen, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder durch ihren Inhalt eine Gefährdung von Personen oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen hervorrufen können;

4.2.11

Sendungen in die Bestimmungsländer Dänemark, Finnland und Schweden, die Alkohol, sowie in die Bestimmungsländer Schweiz und Liechtenstein, die Tabak oder Alkohol enthalten;

4.2.12

Sendungen, bei denen die vom Auftraggeber bezeichnete Abholadresse oder die Zustelladresse ungeeignet oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist (insbesondere auch Flughäfen oder Kreuzfahrtterminals) oder für deren Einlieferung oder Zustellung besondere Aufwendungen oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind;

4.2.13

Sendungen, deren Adressierung eine Postfachanschrift, eine Packstation oder eine Großkundenpostleitzahl ist. Angaben zur Gestaltung der Anschrift können den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen entnommen werden;

4.2.14

Sendungen, deren Inhalte nach dem Jugendschutzgesetz nicht an Minderjährige übergeben werden dürfen.

5. Vergütung

5.1

Der Anspruch auf Vergütung entsteht mit Übernahme der Sendung zur Zustellung. Abrechnungsbasis sind die tatsächlichen Sendungsdaten (insbesondere der LC-Scan) der bei Hermes eingegangenen Sendungen. Bei vereinbarter Abrechnung auf Volumenbasis ist die Messung des Sendungsvolumens durch Hermes maßgeblich. Sofern im Einzelfall weder ein Volumenmesswert von Hermes noch eine Volumenangabe des Auftraggebers vorhanden ist, wird ein sogenannter Default-Wert gemäß der Preisvereinbarung für die entsprechende Sendung zur Abrechnung gebracht. Für Abholaufträge, bei denen weniger als 4 Pakete übergeben werden, behält sich Hermes vor, eine Aufwandspauschale zu erheben.

5.2

Das zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus der jeweils gültigen Vereinbarung zwischen Hermes und dem Auftraggeber zum Hermes ProfiPaketService. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.3

Der Auftraggeber stimmt zu, dass Hermes Rechnungen elektronisch übermittelt. Elektronische Rechnungen werden als Dateianhang im PDF Format an die im Internetportal „Hermes ProfiPaket- Service“ hinterlegte Emailadresse des Auftraggebers versendet.

5.4

Die Zahlung durch den Auftraggeber hat ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen, es sei denn, der Auftraggeber hat Hermes eine Einzugsermächtigung oder ein SEPA- Lastschriftmandat erteilt.

5.5

Für den Auftraggeber notwendige Nachweise für Steuerbefreiungstatbestände bei innergemeinschaftlicher Beförderung („Verbringungsnachweis“) werden von Hermes nicht zur Verfügung gestellt.

5.6

Etwaig anfallende Zölle, Ein- und Ausfuhrangaben vereinnahmt Hermes beim Empfänger. So- fern der Empfänger diese nicht entrichtet, gilt dies als Annahmeverweigerung der Sendung.

5.7

Die vom Auftraggeber avisierte Sendungsmenge und/oder Sendungsstruktur ist Kalkulationsgrundlage der von Hermes bei Auftragserteilung angebotenen Vergütungssätze. Sollte es über einen Zeitraum von 3 aufeinander folgenden Monaten zu erheblichen (+/- 10%) Abweichungen von der schriftlich festgehaltenen Sendungsmenge (Basisdaten insbesondere bezüglich Volumenangaben, Ausgangssendungsmenge p.a., Retourenquote p.a. und Sonderserviceanteil) kommen oder Kosten die Leistungen der Hermes verteuern, auf deren Entwicklung Hermes keinen Einfluss hat (z.B. LKW-Mautgebühren, Steuererhöhungen, Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, Anstieg der Personalkosten im Zustellerbereich, Einführung oder Änderung von gesetzlichen oder behördlichen Verkehrsbeschränkungen), kann Hermes die Vergütungssätze auf Basis der tatsächlich festgestellten Basisdaten neu kalkulieren und ab dem Folgemonat in Rechnung stellen. Widerspricht der Auftraggeber den entsprechend angepassten Vergütungssätzen, steht Hermes danach ein Sonderkündigungsrecht von 4 Kalenderwochen zu.

6. Laufzeit / Kündigung

6.1

Die Zusammenarbeit ist jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündbar.

6.2

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige außerordentliche Kündigungsgründe gelten insbesondere:

  • Wiederholter Verzug des Auftraggebers mit der Begleichung von Rechnungen;
  • Vertragsverletzungen der jeweils anderen Partei, sofern diese nach einer Abmahnung und einer gleichzeitig gesetzten angemessenen Nachfrist nicht fristgerecht behoben worden sind.
  • Umstände bei der jeweils anderen Partei, welche erwarten lassen, dass diese ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag dauerhaft nicht mehr nachkommen kann (z.B. Vermögensverschlechterung oder drohende Insolvenz);
  • fortgesetzte Übergabe von Sendungen zur Zustellung, die gemäß den vorliegenden vertraglichen Vereinbarungen von der Beförderung ausgeschlossen sind;
  • wenn die jährliche tatsächlich übergebene Sendungsmenge und/oder Sendungsstruktur des Auftraggebers von der bei der Auftragserteilung avisierten Sendungsmenge und/oder Sendungsstruktur zum Nachteil der Hermes über einen Zeitraum von 3 aufeinander folgenden Monaten erheblich (+/- 10%) abweicht.

7. Haftung

7.1

Soweit in diesen AGB oder zwischen Hermes und dem Auftraggeber nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, haftet Hermes bei nationalen Beförderungen nur nach Maßgabe der §§ 407 ff., insbesondere §§ 425 ff. HGB, bei grenzüberschreitenden Beförderungen nur nach Maßgabe der Art. 17 ff. CMR.

7.2

Hermes haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Sendungen.

7.3

Im Übrigen haftet Hermes dem Auftraggeber bei Verlust oder Beschädigung von dem Zeitpunkt der Übernahmeprotokollierung (Scannung) bis zu der Übergabe der Sendung an einen berechtigten Empfänger nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Eine Haftung für die Überschreitung der Lieferfrist ist ausgeschlossen, es sei denn, Hermes hat die Einhaltung einer Lieferfrist ausdrücklich zumindest in Textform (bspw. E-Mail) bestätigt. Die Haftung für mittelbare Schäden/Folgeschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen. Hermes verzichtet auf die Einwendung der Haftungshöchstgrenze nach § 431 Absatz 1 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 23 CMR, soweit der nachgewiesene unmittelbare Schaden unter 500,00 EUR pro Paket liegt. Schäden oder Verluste werden dabei innerhalb der Haftungsgrenzen wie folgt erstattet:

7.3.1

bei Neuware der Einkaufspreis abzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

7.3.2

bei Gebrauchtware der Zeitwert, soweit es sich nicht um die Beförderung von Gebrauchtware gemäß nachfolgender Ziffer 7.3.3 handelt,

7.3.3

bei aus Anlass einer Internetauktion versandter Gebrauchtware der Versteigerungspreis.

7.4

Hat der Auftraggeber Hermes eine nicht bedingungsgerechte Sendung (vgl. Abschnitt 4) über- geben, ohne hierauf ausdrücklich und zumindest in Textform (bspw. E-Mail) hinzuweisen und entsteht an der Sendung ein Schaden, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden Zulässigkeit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten von Hermes vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Hermes kann sich auch auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nach § 427 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 17 CMR berufen.

7.5

Sofern Hermes vom Auftraggeber Sendungen ohne Nachweis des Haftungsübergangs (Scannung) übernimmt oder im Falle von Retouren an diesen ohne Scannung übergibt, gelten widerleglich nur solche Sendungen als an Hermes oder den Auftraggeber übergeben, die ausweislich einer Scannung am Hermes-Logistikcenter (LC) oder einer Niederlassung von Hermes oder eines angeschlossenen Systempartners in das Hermes-System eingegangen sind oder das Hermes-System verlassen haben. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber schriftlich mit angemessenem Vorlauf eine Übernahmeprotokollierung beauftragt und Hermes diesen Auftrag schriftlich angenommen hat.

7.6

Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.

7.7

Ein Totalverlust wird vermutet, wenn eine Sendung nach Übernahme zur Zustellung bei nationaler Zustellung nicht innerhalb von 20 Tagen, international nicht innerhalb von 30 Tagen abgeliefert wurde. Ein schriftlicher Abliefernachweis mit der Unterschrift des Empfängers entbindet Hermes von der Haftung für Totalverluste. Als Abliefernachweis wird auch die Unterschrift eines Empfängers in digitaler Form und deren Reproduktion anerkannt.

7.8

Ansprüche aus dem Vertrag kann im Übrigen nur der Auftraggeber als Vertragspartner von Hermes geltend machen.

7.9

Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren gemäß § 439 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 32 CMR. Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den Vorschriften des Frachtvertrages nach dem HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung der CMR unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für die Ansprüche aus einer eventuellen deliktischen Haftung von Hermes gelten jedoch die Verjährungsfristen des § 439 HGB bzw. des Art. 32 CMR entsprechend.

7.10

Der Auftraggeber haftet Hermes unmittelbar oder aufgrund der Inanspruchnahme seitens Dritter für Schäden, die durch nicht bedingungsgerechte Sendungen entstanden sind. Dies gilt im Falle des Auftrages eines Verbrauchers nur, wenn den Auftraggeber ein Verschulden trifft.

7.11

Sofern der Empfänger im Rahmen einer Zustellung anfallende Zusatzkosten (Zölle, Ein- und Ausfuhrabgaben) nicht entrichtet, hat der Auftraggeber der Hermes die Kosten der Rückbeförderung der annahmeverweigerten Sendung zuzüglich angefallener Zusatzkosten zu ersetzen.

7.12

Der Auftraggeber haftet für alle Folgen, die aus einem unzulässigen grenzüberschreitenden Paketversand und Verstößen gegen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen entstehen.

8. Datenspeicherung / Vertraulichkeit

8.1

Die Parteien sind verpflichtet, personenbezogene Daten (nachfolgend „Daten“) nur entsprechend dem Vertragszweck und den jeweils gültigen Bestimmungen der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und den datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG) zu verarbeiten. Im Sinne einer empfängerorientierten Zustellung behält sich Hermes vor, eine elektronische Paketankündigung an den Sendungsadressaten (per E-Mail, SMS) zu versenden, sobald die Sendung im System der Hermes eingegangen ist. Hermes versichert, die übermittelten Daten ausschließlich zum Zweck der Paketankündigung sowie zum Zwecke der Erfüllung der beauftragten Postdienstleistung zu nutzen und zu löschen bzw. bei gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu sperren, sobald die Speicherung dieser Daten für die erhobenen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Der Auftraggeber hat in diesem Zusammenhang sicherzustellen,

8.1.1

dass die Übermittlung der Daten an Hermes in rechtmäßiger Weise erfolgt, also insbesondere eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Übermittlung vorhanden ist (z.B. Einwilligung der Betroffenen);

8.1.2

und dass die Betroffenen über die Verwendung und Verarbeitung ihrer Daten gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen informiert werden;

Der Auftraggeber stellt Hermes von jedweder Haftung auf Grund fehlender Einwilligung des Endkunden frei.

8.2

Hermes behält sich vor, Adressdaten des Auftraggebers an die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstr. 18, 22761 Hamburg sowie die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden zu übermitteln, die der Hermes bei berechtigtem Interesse für Kreditprüfungszwecke Bonitätsinformationen aus Basis mathematisch-statistischer Verfahren zur Verfügung stellen wird.

8.3

Hermes weist darauf hin, dass Hermes sich zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen Dritter (Unterauftragnehmer) bedient. Zur Durchführung der mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge ist Hermes befugt, persönliche Daten in dem notwendigen Umfang an diese Dritten zu übermitteln.

8.4

Hermes setzt elektronische Mittel zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung ein und speichert deshalb die Daten die im Zusammenhang mit der Zustellung stehen, z.B. die digitalisierte Form der Unterschrift des Empfängers, Datum und Uhrzeit der Zustellung zu Nachweiszwecken.

8.5

Hermes behält sich im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers vor, ein Inkassoverfahren einzuleiten. Sobald wegen einer Forderung der Hermes gegen den Auftraggeber ein Inkassoverfahren eingeleitet wurde, werden ab diesem Zeitpunkt sämtliche bereits entstandenen Forderungen der Hermes für erbrachte Leistungen in Abweichung zu Ziffer 5.4 sofort fällig.

8.6

Die Parteien sind verpflichtet, über den Vertragsinhalt und die Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und der mit ihr verbundenen Unternehmen Stillschweigen zu bewahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus ohne zeitliche Begrenzung.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1

Änderungen und Ergänzungen der schriftlichen Vereinbarung, insbesondere hinsichtlich der Preise und Leistungen, sowie Abweichungen von diesen AGB bedürfen zumindest der Textform (bspw. E-Mail). Alle anderen Mitteilungen, insbesondere in Bezug auf die operative Transportabwicklung, können ebenfalls in Text- oder in elektronischer Form (per E-Mail) übermittelt werden.

9.2

Hermes ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird Hermes den Auftraggeber unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis Hermes gegenüber in Text- oder in elektronischer Form (per E-Mail) widerspricht.

9.3

Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche der Hermes nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

9.4

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag.

9.5

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt.



Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung

von Sendungen im Rahmen des Hermes PrivatPaketService

1. Anschrift und Absenderangaben auf Hermes ProfiPaketService-Sendungen

Jede zur Beförderung an Hermes übergebene Sendung bedarf einer vollständigen Anschrift und Absenderangabe durch den Auftraggeber. Die Anschrift muss mittels der von Hermes zur Verfügung gestellten Ettikettiersoftware codiert sein. Die Aufschrift muss auf der größten Fläche der Sendung (Aufschriftseite) angebracht sein, wobei die Deutlichkeit durch Angaben, die nicht zur Anschrift gehören, nicht beeinträchtigt werden darf. Bei gebrauchten Verpackungen sind alle missverständlichen Angaben, z. B. alte Adressendaten, zu entfernen.

2. Verpackungsbedingungen für Pakete

2.1 Grundsätzliches

Sendungen sind durch den Auftraggeber grundsätzlich in einer formstabilen und quaderförmigen Verpackung (Ausnahme Versandtüten und Sonderservices) sowie nach Inhalt, Art und Umfang sicher zu verpacken, damit eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen wird und der Inhalt vor Verlust und Beschädigung geschützt ist. Zur Verpackung gehören immer eine geeignete Außenverpackung, eine geeignete Innenverpackung sowie ein sicherer Verschluss.

2.2 Sichere Verpackung

Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhalts im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z.B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse) sicher schützen.

2.2.1

Eine Außenverpackung muss grundsätzlich quaderförmig, hinreichend fest und druckstabil sein. Sie muss außerdem aus- reichend groß bemessen sein, um Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungsteile zu bieten. Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Wert des Gutes zulassen.

2.2.2

Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und zur Außenverpackung hin und bei mehreren Inhaltsteilen untereinander allseitig polstern. Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für den Einzelversand sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen (z.B. Formschaum) als Transportverpackung zwingend erforderlich.

2.2.3

Zum Verschließen der Pakete sind widerstandsfähige Materiale (z.B. reißfeste, selbstklebende Kunststoff-Packbänder oder faserverstärkte Nassklebebänder) zu verwenden, die den Sendungszusammenhalt garantieren. Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandsfähiger muss der Verschluss ausgeführt sein.

2.2.4

Verpackungen oder Verschlüsse dürfen keine scharfen Kanten, Ecken oder Spitzen, z. B. hervorstehende Nägel, Klammern, Holzsplitter oder Drahtenden, aufweisen. Die Verpackung muss das Transportgut vollständig umschließen.

2.3 Zusätzliche Anforderungen für Wein- und Sektflaschen

Die Versandverpackung von befüllten Wein- und/oder Sektflaschen muss zusätzlich zu den in Ziffer 2.1 - 2.2 geregelten Anforderungen in Qualität und Konstruktion so beschaffen sein, dass der verpackte Sendungsinhalt einen Falltest nach DIN EN 22248 auf 6 Flächen und 2 gegenüberliegende Kanten (Bezeichnung nach DIN EN 22206) ohne Schaden übersteht.

Den vorgenannten Bedingungen entsprechende Versandverpackungen sind jedenfalls:

  • die über Hermes zu erhaltenden Hermes-Weinkartonagen sowie
  • Kartonagen und Gefache, die durch das Prüfinstitut "Hansecontrol" zertifiziert sind bzw. die der Hermes Prüfrichtlinie 200/1 oder einer gleichwertigen Zertifizierung des Posttechnischen Zentralamtes (PTZ) entsprechen.

Als Flaschentypen übernimmt Hermes dabei nur 0,75 L Schlegel-, Bordeaux-, Burgunder- oder Sektflaschen bzw. 1 L Schlegel- und Bordeauxflaschen zum Transport.



Stand 01.07.2021



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